Stand: 09.03.2022
Allgemeine Fragen auf Grundlage der Coronaschutzverordnung
Können momentan in Frankfurt am Main Messen stattfinden?

Messen können momentan unter Auflagen stattfinden. Für die Messeveranstaltungen am Standort Frankfurt gelten die Bestimmungen der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV). Diese Bestimmungen sehen nach heutigem Kenntnisstand kein Verbot zur Durchführung von Messeveranstaltungen vor. Die Messeveranstaltungen werden daher aktuell bis auf weiteres stattfinden.
Die Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV) gilt zunächst bis 02.04.2022. Je nachdem, wie sich die Infektionszahlen und die Auslastungen der Intensivstationen entwickeln, können die bestehenden Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen jederzeit geändert werden.
Unter welchen Bedingungen finden die Messen statt?
Für Veranstaltungen in Frankfurt gelten (zunächst bis 02.04.2022) die Bestimmungen der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV) sowie Vorgaben der Gesundheitsbehörde der Stadt Frankfurt am Main.
Fachbesuchermessen, bei denen ausschließlich Fachbesuchende anwesend sind, gelten als dienstliche / geschäftliche Veranstaltungen. Sie können ohne Zutrittsregelungen und ohne Kapazitätsbeschränkungen stattfinden. Für diese gilt lediglich eine generelle Maskenpflicht in Innenäumen.
Alle übrigen Veranstaltungen (beispielsweise Endverbrauchermessen oder Konzerte) können
- ab 500 Teilnehmenden unter 2G+-Bedingungen,
- unter 500 Teilnehmenden unter 3G-Bedingungen
stattfinden.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuell gültigen Regeln auf unseren Webseiten oder kontaktieren Sie unsere Corona Health & Safety Line unter der Telefonnummer +49 69 75 75 – 66 99.
Was bedeutet 3G oder 2G+ für die Durchführung einer Veranstaltung?
3G = Alle Teilnehmer*innen der Veranstaltung sind
- geimpft oder
- genesen oder
- negativ auf SARS-CoV2 getestet.
In Innenräumen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden und ausreichend Abstand gehalten werden.
Momentan werden im Rahmen der 3G-Regelung folgende Testnachweise akzeptiert:
- Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sind oder
- PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden alt sind
Die Tests müssen durch eine zertifizierte Testeinrichtung (Testcenter, Apotheke, etc...) erstellt worden sein.
ACHTUNG: Die Zeit der Gültigkeit der Tests wird ab der Probenentnahme gerechnet, nicht ab Ergebnisübermittlung.
2G+ = Alle Teilnehmer*innen der Veranstaltung sind
- geimpft und zusätzlich mit einem Antigen-Schnelltest negativ auf SARS-CoV2 getestet oder
- genesen und zusätzlich mit einem Antigen-Schnelltest negativ auf SARS-CoV2 getestet.
Personen mit (dritter) Auffrischungsimpfung benötigen keinen Test.
Die Tests müssen durch eine zertifizierte Testeinrichtung (Testcenter, Apotheke, etc...) erstellt worden sein. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen ein ärztliches Attest vorzeigen können und mit einem Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Testeinrichtung negativ auf SARS-CoV2 getestet sein.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können durch das Testheft der Schule nachweisen, dass sie negativ auf SARS-CoV2 getestet sind. Liegt ein solcher Testnachweis nicht vor, müssen die Personen mit einem Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Testeinrichtung negativ auf SARS-CoV2 getestet sein.
In Innenräumen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden und ausreichend Abstand gehalten werden.
Eine aktuelle Übersicht der Zugangsregeln bei 2G-Plus bietet die Webseite des Land Hessen.
Fragen zu Impfstoffen, Genesenennachweis und Corona-Testungen
Welche Impfstoffe sind zugelassen?
Zurzeit sind fünf Impfstoffe in der EU zugelassen. Diese sind:
- Comirnaty (Hersteller: BioNTech)
- Spikevax (Hersteller: Moderna)
- Vaxzevria (Hersteller: AstraZeneca)
- COVID-19 Vaccine Janssen (Hersteller: Janssen-Cilag / Johnson & Johnson)
- Nuvaxovid (Hersteller: Novavax)
Eine Übersicht der zugelassenen Impfstoffe steht auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zur Verfügung:
ACHTUNG: Die Impfstoffe, die in der EU zugelassen sind, haben ggf. in anderen Ländern andere Produktnamen. Dazu steht auf der Webseite des PEI eine Excel-Liste der Zulassungen und Impfstoffproduktnamen in Drittstaaten zum Download zur Verfügung.
Wann gilt man als geimpft?
Vollständig geimpft ist man, wenn die Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Die Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen und es muss die zweite Dosis verabreicht worden sein, sofern für den Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind.
Personen, die mit einem Impfstoff geimpft sind, der nicht in der EU zugelassen ist, gelten als ungeimpft.
Das gilt auch für Drittimpfungen mit einem zugelassenen Impfstoff, nachdem die Erst- und Zweitimpfung mit einem nicht zugelassenen Impfstoff erfolgt ist.
Wie weist man den Impfstatus nach?
Der Impfnachweis muss in Papierform oder in digitaler Form in einer der folgenden Sprachen vorliegen:
Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch oder Italienisch.
Idealerweise liegt der Nachweis der vollständigen Impfung als digitales EU-DCC-Zertifikat vor.
Für Nicht-EU-Bürger gilt: Das Impfzertifikat muss in einer der oben genannten Sprachen vorliegen und aus ihm muss ersichtlich sein, mit welchem Impfstoff die Person geimpft wurde und seit wann der vollständige Impfschutz besteht.
Wann gilt man als genesen?
Ungeimpfte Personen
Für den Status „genesen“ muss die Infektion mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegen (seit Datum des positiven Tests auf SARS-CoV2). Nach dem Ablauf der 90 Tage verfällt der Status als genesene Person.
Wenn die Infektion länger als 90 Tage zurückliegt, benötigen Genesene nur eine Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff, um als vollständig geimpft zu gelten.
Geimpfte Personen
Für den Status „genesen“ muss die Infektion mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage zurückliegen (seit Datum des positiven Tests auf SARS-CoV2). Nach dem Ablauf der 180 Tage verfällt der Status als genesene Person.
Der Nachweis der Genesung muss in Papierform oder in digitaler Form in einer der folgenden Sprachen vorliegen:
Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch oder Italienisch.
Idealerweise liegt der Nachweis der Genesung als digitales EU-DCC-Zertifikat vor.
Wann gilt man als getestet?
Bei 3G- und 2G+-Veranstaltungen gelten momentan folgende Nachweise, dass man negativ auf SARS-CoV2 getestet ist:
- Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sind oder
- PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden alt sind
Die Tests müssen durch eine zertifizierte Testeinrichtung (Testcenter, Apotheke, etc...) erstellt worden sein.
Selbsttests werden nicht akzeptiert.
ACHTUNG: Die Zeit der Gültigkeit der Tests wird ab der Probenentnahme gerechnet, nicht ab Ergebnisübermittlung.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können durch das Testheft der Schule nachweisen, dass sie negativ auf SARS-CoV2 getestet sind. Liegt ein solcher Testnachweis nicht vor, müssen die Personen mit einem Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Testeinrichtung negativ auf SARS-CoV2 getestet sein.
Gibt es Testzentren auf dem Messegelände?
Auf dem Messegelände selbst gibt es kein Testzentrum.
Rund um das Messegelände gibt es Testzentren, die von privaten Unternehmen betrieben werden.
Messeteilnehmer*innen sollten jedoch bereits getestet zur Messe kommen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Auf folgenden Webseiten kann man nach Testzentren in Frankfurt und Umgebung suchen:
- https://www.corona-test-hessen.de/?action=Karte
(für die Suche nach Testzentren rund um das Messegelände bitte die Postleitzahl 60327 eingeben) - https://map.schnelltestportal.de
(für die Suche nach Testzentren rund um das Messegelände bitte die Postleitzahl 60327 eingeben)
Wie lange sind Tests gültig und was kosten sie?
Es wird unterschieden zwischen Schnelltests und PCR-Tests. Beide werden für den Zugang zur Messe anerkannt.
Das Ergebnis der Schnelltests gibt es vor Ort nach 15 Minuten. Die Testergebnisse sind 24 Stunden gültig, ab dem Zeitpunkt der Probenentnahme, nicht ab Ergebnisübermittlung.
Momentan sind Antigen-Schnelltests in zertifizierten Testzentren in Deutschland kostenlos ("Bürgertests").
PCR-Tests kosten je nach Zeit bis zur Ergebnisübermittlung zwischen 50 und 100 Euro (diese Preise variieren je nach Testzentrum). Die Gültigkeitsdauer des Testergebnis beträgt 48 Stunden, ab dem Zeitpunkt der Probenentnahme, nicht ab Ergebnisübermittlung.
Fragen zum Einlass und Regeln auf dem Gelände während der Veranstaltung und dem Auf- und Abbau
Welche Dokumente werden für den Einlass zur Veranstaltung benötigt?
Veranstaltung findet unter 3G-Regeln statt:
Alle Teilnehmer*innen der Veranstaltung sind geimpft oder genesen oder negativ auf SARS-CoV2 getestet.
Am Einlass der Veranstaltung sind folgende Dokumente vorzulegen:
- ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis oder ein negativer Testnachweis auf SARS-CoV2
- ein gültiger Ausstellerausweis oder ein gültiges Besucherticket
- ein amtliches Ausweispapier im Original zur Kontrolle der Nachweise
Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis sollten, wenn möglich, digital oder mit abscanbarem QR-Code, vorliegen.
Ohne Vorlage der oben genannten Dokumente, wird die Messe Frankfurt keinen Einlass auf das Messegelände gewähren.
Veranstaltung findet unter 2G+-Regeln statt:
Alle Teilnehmer*innen der Veranstaltung sind geimpft oder genesen und zusätzlich negativ auf SARS-CoV2 getestet.
Am Einlass der Veranstaltung sind folgende Dokumente vorzulegen:
- ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis
- ein negativer Testnachweis auf SARS-CoV2
- ein gültiger Ausstellerausweis oder ein gültiges Besucherticket
- ein amtliches Ausweispapier im Original zur Kontrolle der Nachweise
Impfnachweis, Genesenennachweis und Testnachweis sollten, wenn möglich, digital oder mit abscanbarem QR-Code, vorliegen.
Ohne Vorlage der oben genannten Dokumente, wird die Messe Frankfurt keinen Einlass auf das Messegelände gewähren.
Was passiert, wenn man vor Ort ist und den „falschen“ Impfstoff hat?
Personen, die mit einem Impfstoff geimpft sind, der nicht in der EU zugelassen ist, gelten bei Veranstaltungen, die unter 2G+-Regelungen stattfinden, als ungeimpft und haben keinen Zutritt.
Bei Fachbesuchermessen, auf denen ausschließlich Fachbesuchende anwesend sind und die unter 3G-Regeln stattfinden, müssten diese Personen bei jedem Zutritt nachweisen, dass sie negativ auf SARS-CoV2 getestet sind.
Die Tests müssen durch eine zertifizierte Testeinrichtung (Testcenter, Apotheke, etc...) erstellt worden sein.
Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Kann man die Besuchertickets stornieren und bekommt man den Preis zurück erstattet?
Messetickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen, solange die entsprechende Veranstaltung nicht abgesagt wird.
Hierzu auch ein Link zu den AGB des Online-Ticketing (Regelung zum Umtausch unter Abschnitt 3. "Auftragsbestätigung und Rechnungslegung", letzter Absatz).
Wann muss ich einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Momentan ist bei jeder Durchführungsart einer Veranstaltung (3G oder 2G+) in Innenräumen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und es muss ausreichend Abstand, von mindestens 1,50 m, eingehalten werden.
Welche Regeln gelten im Aufbau?
Im Auf- und Abbau gelten grundsätzlich die Regeln des Arbeitsschutzes gem. der Sars-Cov-2 Arbeitsschutzverordnung erweitert um die Regelungen des betrieblichen Infektionsschutz gem. §28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Es herrscht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den öffentlichen Bereichen der Gebäude (Gänge, Foyers, Eingänge, Toiletten etc.).
Werden Stand-Catering und Show-Cooking möglich sein?
Standcatering und Show-Cooking werden 2022 unter Berücksichtigung der dann geltenden Schutz- und Hygieneregelungen möglich sein. Aus heutiger Sicht können z.B. am Stand ausgegebene Speisen und Getränke nur dort verzehrt und nicht woanders hin mitgenommen werden.
Wie in der Gastronomie werden Servicekräfte mit Mund-Nasen-Schutz arbeiten. Abstandsregelungen von mind. 1,50 m sind einzuhalten.
Gibt es medizinische Hilfe auf dem Messegelände und wenn ja welche?
Die Messe Frankfurt verfügt über ein eingespieltes und bewährtes Notfallmanagement. Das OSC beherbergt neben Polizei und Feuerwehr auch das Deutsche Rote Kreuz sowie die Sicherheits- und Ordnungsdienste. Für medizinische Notfälle stehen mehrere Behandlungsräume sowie Geräte zur Notfallversorgung zur Verfügung. Bei großen Messen stehen mehrere Ärzte und Sanitätskräfte im OSC zur Verfügung, die im Umgang mit Infektionskrankheiten geschult sind.
Weitere Informationen stehen Ihnen auf unserer Unternehmenswebseite zur Verfügung: https://www.messefrankfurt.com/frankfurt/de/company/verantwortung-engagement/sicherheit.html
Fragen zur Anreise und Quarantäne-Zeiten
Wie kann ich mich über den Pandemie-Status am Veranstaltungsort informieren?
Die Messe Frankfurt publiziert die aktuellen Informationen auf ihren Websites und steht Ihnen auch direkt mit Ansprechpartnern der Telefon-Hotline zur Verfügung – in deutscher und englischer Sprache.
Bitte informieren Sie sich auf der Messe Frankfurt Health and Safety Site im Internet auf www.messefrankfurt.com/hygiene oder im Notfall über die Messe Frankfurt Corona Health and Safety Line unter +49 (0) 69 75 75-66 99 (Mo-Fr jeweils 8-16 Uhr). Alle Informationen finden Sie auch auf der Website und der App der Fachmesse, die Sie zu besuchen planen.
Zusätzliche Informationen gibt es auf den Internetseiten der deutschen und lokalen Behörden.
Hier die Links zur Infoseite der Stadt Frankfurt am Main auf Deutsch:
- https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/gesundheitsamt/informationen-zum-neuartigen-coronavirus-sars-cov-2/aktuelle-lage
Allgemeine Informationen zur Lage zu SARS-COV-2 in Deutschland bietet die Webseite der Bundesregierung auf Deutsch:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/fallzahlen-coronavirus-1738210
Was ist bei der Reise nach Frankfurt zu beachten?
Je nach Herkunftsland gelten unterschiedliche Reisebestimmungen bei der Einreise nach Deutschland und der Rückreise.
Um die geltenden Regeln vor Reiseantritt zu prüfen, empfiehlt es sich folgendes Tool auf der Webseite von Fraport mit Informationen zu Einreisebestimmungen nach Frankfurt und in alle Welt zu nutzen:
- Reisebeschränkungen und Visa-Informationen
Stimmt es, dass Aussteller / Besucher aufgrund der Teilnahme an einer Messe nach Deutschland reisen können?
Laut Corona-FAQ des Bundesinnenministeriums, unter der Frage "Welche Fachkräfte und hoch qualifizierten Arbeitnehmer dürfen aus dem außereuropäischen Ausland einreisen?", können Geschäftsreisende für den Besuch von Messen nach Deutschland reisen.
Dazu müssen
- die Aussteller*innen die Teilnahme an einer Messeveranstaltung oder
- die Besucher*innen die Eintrittskarte zur Messeveranstaltung sowie die Bestätigung mindestens eines ausstellenden Unternehmens über eine Terminvereinbarung für einen Geschäftstermin vor Ort
- Aussteller*innen und Besucher*innen aus visumspflichtigen Ländern ein gültiges Visum (wobei Mitarbeiter*innen von ausstellenden Unternehmen laut Auskunft des Deutschen Messeverbandes AUMA von der Visumsgebühr befreit sind)
vorweisen können.
Die Reisenden müssen aufgrund der Coronavirus-Einreiseverordnung die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, die Quarantäne-Bestimmungen abhängig von der Risikoeinstufung des Herkunftsstaates sowie die allgemeine Nachweispflicht für einen negativen Corona-Test bzw. einen Impf- oder Genesenennachweis beachten.
ACHTUNG: Hier können sich durch die dynamische Lage täglich Änderungen ergeben, die zu berücksichtigen sind. Die Webseiten der zuständigen Behörden sollten regelmäßig auf Änderungen der Bestimmungen geprüft werden.
Muss ich in Quarantäne, wenn ich nach Deutschland reise?
Informationen zu Einreisebestimmungen für Teilnehmende an Messeveranstaltungen stehen auf der Webseite des Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) unter https://www.auma.de/de/ausstellen/recht/einreisebestimmungen zur Verfügung.
Im Einreiseportal http://www.einreiseanmeldung.de lässt sich online prüfen, ob das Herkunftsland aus dem man nach Deutschland reist, Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet ist und ob man sich bei der Einreise nach Deutschland ggf. in Quarantäne begeben muss.
Ob man aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet einreist, kann in der Liste des Robert-Koch-Instituts eingesehen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Die geltenden Reisebestimmungen für die Rückreise sollten über die Informationsangebote der jeweiligen Länder geprüft werden. Um die geltenden Regeln vor Reiseantritt zu prüfen, empfiehlt es sich folgendes Tool auf der Webseite von Fraport mit Informationen zu den weltweiten Einreisebestimmungen zu nutzen:
- Reisebeschränkungen und Visa-Informationen
ACHTUNG: Hier können sich durch die dynamische Lage täglich Änderungen ergeben, die zu berücksichtigen sind. Die Webseiten der zuständigen Behörden sollten regelmäßig auf Änderungen der Bestimmungen geprüft werden.